Stornobedingungen

Hier findes du Auszüge aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Stornobedingungen und dem Regelungen bei außergewöhnlichen Bedingungen. Die vollständigen AGB erhälst du vor der Buchung.


Der Studi-Skiclub tritt bei der Fahrtenplanung in Vorleistung, um euch einen realistischen und festen Reisepreis zu gewährleisten. Natürlich versuchen wir stets eine große Sicherheit zu gewährleisten, um keine zusätzliche Belastung für die Teilnehmer zu erzeugen.

Bei der Absage einer Fahrt, z.B. infolge COVID-19, bemühen wir uns, euch sämtliche Fahrtkosten zurückzuerstatten.

Wichtige Abschnitte der AGB

Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit von der Reise schriftlich zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam mit dem Tag, an dem sie beim Studi-Skiclub e.V. eingeht. Bei einem Rücktritt vor dem Stichtag (Wird dir mit dem Reisevertrag mitgeteilt) behält der Studi-Skiclub e.V. eine Rücktrittsentschädigung von €100,- des Reisepreises ein. Bei einem Rücktritt nach dem jeweiligen Stichtag behält der Studi-Skiclub e.V. eine Rücktrittsentschädigung von 100% des Reisepreises ein. Wird der Studi-Skiclub e.V. teilweise oder ganz von den Forderungen Dritter befreit, vermindert sich die einbehaltene Rücktrittsentschädigung um den entsprechenden Betrag.


Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen:

Wird die Durchführung einer unserer Reisen infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir als Studi-Skiclub e.V. nicht zu vertreten haben (z.B. Krieg, Unruhen, Epidemien, Busprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen, u.ä.), erheblich erschwert, beeinträchtigt oder sogar gefährdet, so kann sowohl der Kunde als auch der Studi-Skiclub e.V. vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Bei behördlichen Empfehlungen, die zum Reiserücktritt des Teilnehmers aus eigener Entscheidung führen, gilt Punkt 6 der AGB Regelung „Rücktritt durch den Kunden”. Für die erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen steht uns eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung und eventuell sonstig entstehende Kosten gehen zu 100% zu Lasten des Kunden. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern (Busunternehmen, Unterkunft, Skipässe, u.ä.) stornieren können, erstatten wir den bezahlten Reisepreis abzüglich 10%.

Erläuterung

Im Falle einer Coronaerkrankung des/der Teilnehmer/in vor der Hinfahrt ins Skigebiet:

Der Studi-Skiclub übernimmt nicht das finanzielle Risiko einer Coronaerkrankung. Es gelten die üblichen Stornierungsbedingungen. Wir empfehlen Dir eine Reiserücktrittsversicherung für die Skifahrt.

Im Falle einer Erkrankung oder Quarantäne im Skigebiet:

Mehrkosten, die durch Gesundheitsmaßnahmen vor Ort anfallen, werden nicht durch den Studi-Skiclub getragen. Darunter fallen auch die Kosten für eine vorzeitige oder verspätete Rückreise.